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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs5Rechtssatz
Es ist der Entscheidung VfGH 12.12.2016, E 580/2016, VfSlg. 20.117, deutlich zu entnehmen, dass alle Fragen, die nur mit Rückgriff auf den Kernbereich der Vereinsfreiheit, insbesondere die Frage, ab welchem Zeitpunkt ehemalige Mitglieder eines Vereins Beschwerde erheben können und ob sie dadurch in ihrer Vereinsfreiheit beschränkt werden, vom VfGH selbst geprüft wurden (vgl. Rn. 23).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010181.L15Im RIS seit
25.11.2021Zuletzt aktualisiert am
13.12.2021