RS Vwgh 2021/9/29 Ra 2021/01/0181

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Veröffentlicht am 29.09.2021
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht
19/05 Menschenrechte

Norm

B-VG Art133 Abs5
MRK Art11
StGG Art12
VerG 2002

Rechtssatz

Es ist der Entscheidung VfGH 12.12.2016, E 580/2016, VfSlg. 20.117, deutlich zu entnehmen, dass alle Fragen, die nur mit Rückgriff auf den Kernbereich der Vereinsfreiheit, insbesondere die Frage, ab welchem Zeitpunkt ehemalige Mitglieder eines Vereins Beschwerde erheben können und ob sie dadurch in ihrer Vereinsfreiheit beschränkt werden, vom VfGH selbst geprüft wurden (vgl. Rn. 23).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010181.L15

Im RIS seit

25.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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