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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs5Rechtssatz
Bei der verfahrensrechtlichen (prozessualen) Frage der Rechtzeitigkeit einer Beschwerde an das VwG (betreffend die Untersagung einer Versammlung; vgl. dazu VwGH 25.9.2018, Ra 2018/01/0276) handelte es sich um eine Frage, die jedenfalls ohne Rückgriff auf den Kernbereich der Versammlungsfreiheit und auf die Rechtsrichtigkeit der Untersagung zu prüfen und zu beantworten war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010181.L19Im RIS seit
25.11.2021Zuletzt aktualisiert am
13.12.2021