RS Vwgh 2021/10/19 Ro 2019/14/0006

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Veröffentlicht am 19.10.2021
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E19103000
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69
EURallg
VwGVG 2014 §32
32013L0032 IntSchutz-RL Art40

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2019/14/0398 E 02.11.2021
Ra 2019/20/0248 E 08.11.2021
Ra 2020/14/0485 E 30.11.2021
Vorabentscheidungsverfahren:
* Vorabentscheidungsantrag:
Ro 2019/14/0006 B 18.12.2019
* EuGH-Entscheidung:
EuGH 62020CJ0018 B 09.09.2021

Rechtssatz

Es ist nicht zu sehen, dass es im Weg einer (unionsrechtskonformen) Gesetzesinterpretation möglich wäre, jenem Prüfschema, das Art. 40 Verfahrensrichtlinie in Bezug auf Folgeanträge vorgibt und bei dem auch die in Kapitel II dieser Richtlinien enthaltenen Garantien und Rechte zu gewährleisten sind, in einer solchen Weise Rechnung zu tragen, dass die Prüfung solcher vom Fremden geltend gemachten Gründe, wie sie hier in Rede stehen, im Rahmen des nach den §§ 69 f AVG vorgesehenen Verfahrens zur Wiederaufnahme erfolgen dürfte. Noch weniger trifft dies auf das Verfahren über gemäß § 32 VwGVG 2014 beim BVwG zu stellende Anträge auf Wiederaufnahme eines erst nach Beschwerdeerhebung rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens über einen Antrag auf internationalen Schutz zu.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019140006.J06

Im RIS seit

23.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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