RS Vwgh 2021/10/22 Ra 2021/01/0327

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Veröffentlicht am 22.10.2021
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Index

20/09 Internationales Privatrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

IPRG §6
StbG 1985 §11

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/01/0406 E 14. Dezember 2018 RS 4

Stammrechtssatz

Das Eingehen einer mehrfachen Ehe (Bigamie) verletzt die geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechts. Es ist somit von einem fehlenden Bekenntnis des Verleihungswerbers nach § 11 StbG 1985 zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010327.L01

Im RIS seit

25.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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