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20/09 Internationales PrivatrechtNorm
IPRG §6Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/01/0406 E 14. Dezember 2018 RS 4Stammrechtssatz
Das Eingehen einer mehrfachen Ehe (Bigamie) verletzt die geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechts. Es ist somit von einem fehlenden Bekenntnis des Verleihungswerbers nach § 11 StbG 1985 zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft auszugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010327.L01Im RIS seit
25.11.2021Zuletzt aktualisiert am
25.11.2021