Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56Rechtssatz
Einem Mahnschreiben fehlt jede normative Kraft (VwGH 28.2.1984, 83/05/0221), sodass damit weder ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird noch dagegen ein Rechtsmittel möglich oder erforderlich wäre. Die in § 10 Abs. 2 VVG genannte Beschwerde richtet sich gegen die Vollstreckungsverfügung.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Androhungen AufforderungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020180.L03Im RIS seit
23.11.2021Zuletzt aktualisiert am
23.11.2021