Norm
StGB §105Rechtssatz
Die zwar vom Opfer hervorgerufene Kraft (= Masse mal Beschleunigung) wird erst durch das in Rede stehende Täterverhalten (das sich dieser Kraft bedient) gegen die körperliche Sphäre des Opfers gelenkt – physikalisch nicht anders als durch ein Losfahren des Täters auf ein Opfer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133789Im RIS seit
24.11.2021Zuletzt aktualisiert am
24.11.2021