RS OGH 2021/9/14 11Os89/21d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.2021
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Norm

StGB §105

Rechtssatz

Die zwar vom Opfer hervorgerufene Kraft (= Masse mal Beschleunigung) wird erst durch das in Rede stehende Täterverhalten (das sich dieser Kraft bedient) gegen die körperliche Sphäre des Opfers gelenkt – physikalisch nicht anders als durch ein Losfahren des Täters auf ein Opfer.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 89/21d
    Entscheidungstext OGH 14.09.2021 11 Os 89/21d
    Beisatz: Hier: Der Täter zwang das Opfer zum abrupten Abbremsen seines PKW auf dem dritten Fahrstreifen einer Autobahn, indem er, ohne zu blinken, kurz vor dem Opfer auf diesen Fahrstreifen wechselte und ohne verkehrsbedingte Notwendigkeit bis zum Stillstand abbremste. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133789

Im RIS seit

24.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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