Index
EStGNorm
BAO §28Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/13/0158 E 22. Juni 1983 RS 1Stammrechtssatz
Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist kein geeignetes Abgrenzungskriterium zwischen bloßer Vermögensverwaltung einerseits und gewerblicher Tätigkeit andererseits. Entscheidend für die Abgrenzung ist vielmehr das Ausmaß der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. (Im Beschwerdefall: Geldverleih an 10 bis 15 Personen, insgesamt eingesetztes Kapital zwischen 5 und 7 Mio S, mittelfristige Laufzeit, kein Fremdkapitaleinsetz, Beurteilung als Vermögensverwaltung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981130157.X01Im RIS seit
15.11.2021Zuletzt aktualisiert am
15.11.2021