RS Vwgh 1983/6/22 81/13/0157

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Veröffentlicht am 22.06.1983
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Index

EStG
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §28
BAO §32
EStG 1972 §27

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
81/13/0183

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/13/0158 E 22. Juni 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist kein geeignetes Abgrenzungskriterium zwischen bloßer Vermögensverwaltung einerseits und gewerblicher Tätigkeit andererseits. Entscheidend für die Abgrenzung ist vielmehr das Ausmaß der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. (Im Beschwerdefall: Geldverleih an 10 bis 15 Personen, insgesamt eingesetztes Kapital zwischen 5 und 7 Mio S, mittelfristige Laufzeit, kein Fremdkapitaleinsetz, Beurteilung als Vermögensverwaltung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1981130157.X01

Im RIS seit

15.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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