Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/03/0014 E 13. Februar 1991 RS 6Stammrechtssatz
Ist die Strafe im Hinblick auf die Schwere der Übertretung
angemessen und sprechen Gründe der Spezialprävention gegen eine
Herabsetzung, so kann eine falsche oder fehlende Feststellung
über die Unbescholtenheit nicht mit Erfolg ins Treffen geführt
werden (Hinweis E 15.11.1989, 89/03/0278).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020195.L01Im RIS seit
15.11.2021Zuletzt aktualisiert am
15.11.2021