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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
B-VG Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Zurückweisung eines Antrags auf internationalen Schutz einer in Griechenland als Schutzberechtigte anerkannten Familie von Staatsangehörigen von Syrien; mangelhafte Ermittlungen zur Versorgung in Griechenland auf Grund der sich aus den Länderberichten ergebenden allgemeinen Situation von Schutzberechtigten in Griechenland; keine Feststellungen betreffend die Gewährleistung der grundlegenden Existenzsicherung im Falle einer RückkehrRechtssatz
Vor dem Hintergrund, dass es sich bei den Beschwerdeführern um besonders schutzbedürftige Personen - eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern im Alter von fünf und zehn Jahren - handelt, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bei seiner Entscheidung über die Rückkehrpflicht im vorliegenden Fall in Bezug auf die Gewährleistung der grundlegenden Existenzsicherung in Griechenland, insbesondere die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer geeigneten Unterkunft, notwendige Ermittlungen unterlassen. Der pauschale und ohne weitere Befragung im Rahmen einer mündlichen Verhandlung erfolgte Verweis darauf, dass die Beschwerdeführer sich ca vier Jahre lang in Griechenland aufgehalten und dort als Asylberechtigte denselben Zugang zu sozialen Rechten wie Staatsbürger hätten, wird ihrer Situation - vor allem angesichts der vom BVwG selbst wiedergegebenen Berichtslage zur Situation von Schutzberechtigten in Griechenland - nicht gerecht. Im Übrigen ist die Annahme, die Beschwerdeführer könnten diesbezüglich auch auf Hilfsangebote von Nichtregierungsorganisationen zurückgreifen und insbesondere in das ESTIA-Programm (Emergency Support to Integration and Accommodation Programme unter der Leitung des UNHCR) aufgenommen werden, mit den zitierten Länderberichten so nicht in Einklang zu bringen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht / Vulnerabilität, Verhandlung mündliche, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, KinderEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:E1377.2021Zuletzt aktualisiert am
15.11.2021