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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §55Rechtssatz
Der ständige Kontakt mit der Mutter kann in den ersten Lebensphasen eines Kindes nicht nur wünschenswert, sondern notwendig sein (vgl. VfGH 11.6.2018, E 343/2018; VwGH 12.9.2012, 2012/23/0017; VwGH 16.1.2019, Ra 2018/18/0272). Es kann vor diesem Hintergrund nicht gesagt werden, dass bei einem Kindesalter von zwei Jahren eine (wenn auch möglicherweise nur vorübergehende) Trennung von der Mutter generell zumutbar wäre (vgl. VfGH 11.6.2018, E 343/2018 und VwGH 16.1.2019, Ra 2018/18/0272). Vielmehr kann - im Gegenteil - die Trennung eines Kleinkindes von seiner Mutter nur unter außergewöhnlichen Umständen unter dem Gesichtspunkt des Art. 8 MRK zulässig sein: sei es etwa, weil das Kind ausnahmsweise ausschließlich andere enge Bezugspersonen hat oder weil auf Seiten der Mutter besonders gravierende öffentliche Interessen eine Aufenthaltsbeendigung erfordern.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210299.L01Im RIS seit
12.11.2021Zuletzt aktualisiert am
12.11.2021