RS Vwgh 2021/10/7 Ra 2020/21/0299

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Veröffentlicht am 07.10.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §55
BFA-VG 2014 §9
FrPolG 2005 §61 Abs1 Z1
MRK Art8
VwGG §42 Abs2 Z1

Rechtssatz

Der ständige Kontakt mit der Mutter kann in den ersten Lebensphasen eines Kindes nicht nur wünschenswert, sondern notwendig sein (vgl. VfGH 11.6.2018, E 343/2018; VwGH 12.9.2012, 2012/23/0017; VwGH 16.1.2019, Ra 2018/18/0272). Es kann vor diesem Hintergrund nicht gesagt werden, dass bei einem Kindesalter von zwei Jahren eine (wenn auch möglicherweise nur vorübergehende) Trennung von der Mutter generell zumutbar wäre (vgl. VfGH 11.6.2018, E 343/2018 und VwGH 16.1.2019, Ra 2018/18/0272). Vielmehr kann - im Gegenteil - die Trennung eines Kleinkindes von seiner Mutter nur unter außergewöhnlichen Umständen unter dem Gesichtspunkt des Art. 8 MRK zulässig sein: sei es etwa, weil das Kind ausnahmsweise ausschließlich andere enge Bezugspersonen hat oder weil auf Seiten der Mutter besonders gravierende öffentliche Interessen eine Aufenthaltsbeendigung erfordern.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210299.L01

Im RIS seit

12.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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