Entscheidungsdatum
23.07.2021Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Spruch
W205 2192222-1/10E
W205 2192227-1/11E
W205 2192224-1/10E
W205 2192186-1/10E
W205 2192218-1/10E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 07.07.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Karin Schnizer-Blaschka als Einzelrichterin über die Beschwerden von 1) XXXX , geb. XXXX , 2) XXXX , geb. XXXX , 3) XXXX , geb. XXXX , 4) XXXX , geb. XXXX und 5) XXXX , geb. XXXX alle StA. Afghanistan und vertreten durch MigrantInnenverein St.Marx, gegen die Spruchpunkte I. der Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 12.03.2018, 1) Zl. 1098313110-151956412/BMI_BFDA_KNT_RD, 2) Zl. 1117838005-160797655/BMI_BFDA_KNT_RD 3) Zl. 1117838103-160797669/BMI_BFDA_KNT_RD, 4) Zl. 1098313208-151956687/BMI_BFDA_ KNT_RD, und 5.) Zl. 1117837803-160797685/BMI_BFDA_KNT_RD, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 07.07.2021, zu Recht erkannt:
A)
Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX und XXXX jeweils gemäß § 3 Abs. 1 AsylG, sowie XXXX , XXXX und XXXX jeweils gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und 4 AsylG der Status der Asylberechtigten zuerkannt.
Gemäß § 3 Abs. 4 AsylG kommt den Beschwerdeführern jeweils eine befristete Aufenthaltsberechtigung als Asylberechtigte für drei Jahre zu.
Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG wird festgestellt, dass den Beschwerdeführern damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 07.07.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde und zudem die Beschwerdeführer auf eine Beschwerde beim VfGH bzw auf eine Revision an den VwGH verzichtet haben.
Schlagworte
Asylgewährung befristete Aufenthaltsberechtigung Familienverfahren gekürzte Ausfertigung RevisionsverzichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2021:W205.2192218.1.00Im RIS seit
11.11.2021Zuletzt aktualisiert am
11.11.2021