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20 PRIVATRECHT ALLGEMEINNorm
B-VG Art137 / sonstige KlagenLeitsatz
Zurückweisung einer Staatshaftungsklage gegen den Bund wegen behaupteten Verstoßes einer Entscheidung des OGH gegen Unionsrecht betreffend die Verweigerung einer Konvertierung seitens der Bank im Rahmen einer "Multicurrency-Fremdwährungs-Einmalkreditverinbarung"Rechtssatz
Die vorliegenden Klagebehauptungen vermögen eine Zuständigkeit des VfGH für die Geltendmachung eines unionsrechtlich begründeten Staatshaftungsanspruches, abgeleitet aus einem rechtswidrigen Verhalten des OGH, nicht zu begründen:
Die Kläger behaupten zwar einen die Staatshaftung auslösenden Verstoß des OGH gegen Unionsrecht, zeigen diesen Verstoß jedoch nicht nachvollziehbar auf. Es ist für den VfGH anhand des Klagevorbringens nicht erkennbar, in welcher Hinsicht die Rechtsauffassung des OGH einen Verstoß gegen eine klare und präzise Vorschrift der Richtlinie 93/13/EWG darstellen sollte.
Es ist darüber hinaus auch nicht zu erkennen, dass der OGH eine Entscheidung des EuGH offenkundig verkannt hätte. Die von den Klägern ins Treffen geführte Entscheidung in der Rs C-119/17, Liviu Petru Lupean ua, erging zu einem vollkommen anders gelagerten Sachverhalt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klagen, Staatshaftung, EU-Recht, KonsumentenschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:A16.2021Zuletzt aktualisiert am
11.11.2021