RS Vwgh 2021/9/27 Ro 2021/01/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.2021
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
25/01 Strafprozess

Norm

B-VG Art130 Abs1 Z2
StPO 1975 §110 Abs2

Rechtssatz

Für die Zuständigkeit zur Behandlung einer Maßnahmenbeschwerde ist alleine maßgeblich, ob es zu einer Überschreitung der gerichtlichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Anordnung im Sinne eines Exzesses gekommen ist. Von einem Exzess kann (in diesem Sinn) nur bei Maßnahmen gesprochen werden, die ihrem Inhalt und Umfang nach in der gerichtlichen Anordnung keine Deckung mehr finden (vgl. VwGH 14.12.2018, Ro 2018/01/0017, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021010019.J02

Im RIS seit

11.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten