Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
10.07.2021Norm
B-VG Art78aRechtssatz
Die Wortfolge „sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt“ in § 88 Abs 1 SPG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass sie sich nur auf die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Rahmen der Sicherheitsverwaltung gemäß Art 78a B-VG bezieht (vgl VwGH Ra 2017/19/0261).
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde; Zurückweisung an der Grenze; Reisepass; Eintragung; Zuständigkeit; Vollziehung des Bundes;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.M.29.001.2021Zuletzt aktualisiert am
10.11.2021