RS Lvwg 2021/7/18 LVwG-AV-540/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.07.2021
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

18.07.2021

Norm

WRG 1959 §9 Abs2
WRG 1959 §30a Abs1
WRG 1959 §32 Abs1
WRG 1959 §138 Abs1 lita

Rechtssatz

Die Anordnung der Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes im Sinne des § 138 Abs 1 lit a WRG hat sich auf den gesamten konsenslosen Anlagenbestand zu beziehen, wobei die Möglichkeit, Anlagenteile für eine dem Stand der Technik entsprechende Anlage nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung weiterzuverwenden, außer Betracht zu bleiben hat.

Schlagworte

Umweltrecht; Wasserrecht; gewässerpolizeilicher Auftrag; Beseitigungsauftrag; eigenmächtige Neuerung; Bewilligungspflicht;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.540.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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