Norm
PVG §41Schlagworte
Oberste Organe der Vollziehung; Weisungsfreiheit; ohne verfassungsgesetzliche Ermächtigung keine Kontrolle durch andere Verwaltungsbehörde; keine solche Ermächtigung im PVG; Organ des DG; Zuständigkeit der PVABRechtssatz
Da die Prüfung von Beschwerden gemäß § 41 Abs. 4 PVG gegen die Leiter:innen der Zentralstellen wegen behaupteter Verletzung des PVG mangels Zuständigkeit der PVAB rechtlich unzulässig ist, kann die Beschwerde des ZA von der PVAB nicht in Prüfung gezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:B9.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
09.11.2021