Norm
PVG §41Schlagworte
ohne verfassungsgesetzliche Ermächtigung keine Kontrolle durch andere Verwaltungsbehörde; keine solche Ermächtigung im PVGRechtssatz
Es steht ohne Zweifel fest, dass § 41 PVG keine bundesverfassungsgesetzliche Ermächtigung für die Kontrolle der Einhaltung des PVG durch die Leiter:innen der Zentralstellen (Bundesminister:innen) enthält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:B9.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
09.11.2021