Norm
B-VG Art19 Abs1Schlagworte
Oberste Organe der Vollziehung; Weisungsfreiheit; ohne verfassungsgesetzliche Ermächtigung keine Kontrolle durch andere VerwaltungsbehördeRechtssatz
Ohne verfassungsgesetzliche Ermächtigung darf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Handelns eines obersten Organs nicht einer anderen Verwaltungsbehörde übertragen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:B9.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
09.11.2021