Norm
PVG §41 Abs4Schlagworte
PVG-Verletzung durch Organ des DGRechtssatz
Durch den Ausschluss des FA-Vorsitzenden durch das Organ des Dienstgebers A als Vorsitz führender Vertreter des KdoSK von der Koordinierungsbesprechung hat dieser bei gegebener Sach- und Rechtslage keine Bestimmung des PVG verletzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:B5.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
09.11.2021