RS Pvak 2021/9/7 B5-PVAB/21

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.2021
beobachten
merken

Norm

PVG §41 Abs4

Schlagworte

PVG-Verletzung durch Organ des DG

Rechtssatz

Durch den Ausschluss des FA-Vorsitzenden durch das Organ des Dienstgebers A als Vorsitz führender Vertreter des KdoSK von der Koordinierungsbesprechung hat dieser bei gegebener Sach- und Rechtslage keine Bestimmung des PVG verletzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:B5.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten