Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Erforderlicher Wissensstand der einzelnen PV; Informationsgewinnung; keine Beeinträchtigung des Dienstbetriebes; interne Beratungen der Verwaltung; Einladung zu Besprechungen der Verwaltung; keine Teilnahme ohne Einladung; Weisungsfreiheit der PVRechtssatz
Nach § 25 Abs. 1 erster und zweiter Satz PVG sind die Personalvertreter:innen in Ausübung ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden und dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit auch nicht beschränkt werden. Entgegen der Auffassung des FA stellt die Teilnahme an internen Sitzungen der Verwaltung ohne Einladung der für die Sitzungseinladung Zuständigen keine gesetzeskonforme Ausübung der Tätigkeit nach PVG dar. Wenngleich die Einbindung der PV in einem möglichst frühen Zeitpunkt - noch vor dem Wirksamwerden der Mitwirkungsbefugnisse nach PVG - sehr sinnvoll und hilfreich für zukünftige Entscheidungen sein kann, bleibt sie dennoch den fachlich zuständigen leitenden Bediensteten vorbehalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:B5.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
09.11.2021