Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Teilnahme an internen Beratungen der Verwaltung; Einladung zu Besprechungen der Verwaltung; keine Teilnahme ohne EinladungRechtssatz
Im vorliegenden Fall wurde die Einladung zur Koordinationsbesprechung vom KdoSK ausgesprochen, dem – und nur diesem – auch die Festlegung des Teilnahmekreises oblag. Dieser wurde vom KdoSK auf fachlich zuständige Vertreter beschränkt, Personalvertreter:innen wurden nicht eingeladen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:B5.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
09.11.2021