Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
keine Beeinträchtigung des Dienstbetriebes; Teilnahme an internen Beratungen der Verwaltung; Einladung zu Besprechungen der Verwaltung; keine Teilnahme ohne EinladungRechtssatz
Ganz im Gegenteil verpflichtet § 25 Abs. 1 dritter Satz PVG die Personalvertreter:innen dazu, ihre Tätigkeit möglichst ohne Beeinträchtigung des Dienstbetriebes auszuüben. Die Teilnahme von Personalvertreter:innen an internen Besprechungen der Verwaltung ohne Einladung des zuständigen Dienstgeberorgans wäre ohne gesetzwidrige Beeinträchtigung des Dienstbetriebes aber nicht möglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:B5.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
09.11.2021