RS Pvak 2021/9/16 B6-PVAB/21

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.2021
beobachten
merken

Norm

PVG §3

Schlagworte

Zuständigkeit PVO

Rechtssatz

Demzufolge ist dem auf der Ebene eines DL errichteten PVO ein Mitwirkungsrecht gegenüber diesem DL immer dann einzuräumen, wenn die:der zur Erledigung nicht zuständige DL in irgendeiner Form tätig wird, also beispielsweise eine Antragstellung beabsichtigt bzw. gegenüber der Dienstbehörde eine Besetzungsabsicht äußert (Schragel, PVG § 3, Rz 20, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:B6.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten