RS Lvwg 2021/7/15 LVwG-M-32/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.2021
beobachten
merken

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

15.07.2021

Norm

B-VG Art130 Abs1 Z2
SPG 1991 §22 Abs3
SPG 1991 §65
SPG 1991 §67

Rechtssatz

Gemäß der Rsp des VwGH kann aus einer (besonders) rücksichtlosen Tatausführung (hier: Sachbeschädigung) abgeleitet werden, dass die erkennungsdienstliche Behandlung zur Vorbeugung weiterer gefährlicher Angriffe erforderlich ist, weil sich daraus auf eine Persönlichkeitsstruktur schließen lässt, die jedenfalls eine abstrakte Form von Wahrscheinlichkeit für eine solche Annahme indiziert (vgl VwGH 2010/17/0065; zur Gefährdung anderer vgl DSK K121.653/0004-DSK/2011).

Schlagworte

Maßnahmenbeschwerde; erkennungsdienstliche Behandlung; DNA-Untersuchung; Identitätsfeststellung;

Anmerkung

VwGH 15.9.2021, Ra 2021/01/0267-5, Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.M.32.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten