RS Vwgh 2021/9/23 Ra 2021/16/0011

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Veröffentlicht am 23.09.2021
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19
GebAG 1975 §4 Abs1
VwGVG 2014 §17
VwGVG 2014 §26 Abs1

Rechtssatz

Gemäß § 26 Abs. 1 VwGVG, § 4 Abs. 1 zweiter Satz GebAG 1975 kommt der Anspruch auf Gebühr auch dem zu, der auf Grund einer Ladung gekommen, dessen Vernehmung aber ohne sein Verschulden unterblieben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021160011.L02

Im RIS seit

09.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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