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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8Rechtssatz
In den Fällen der Unterentlohnung (§ 29 Abs. 1 LSD-BG 2016), die den gegenständlichen Tatvorwurf bildet, wird dem Kompetenzzentrum LSDB (also gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 iVm. § 13 Abs. 1 leg. cit. auch der Österreichischen Gesundheitskasse) durch § 32 Abs. 1 Z 1 LSD-BG 2016 ausdrücklich auch die Parteistellung im Verwaltungsstrafverfahren eingeräumt. Das gegenständliche Strafverfahren ist daher ein Mehrparteienverfahren, sodass der Bescheid der belangten Behörde bereits mit der Zustellung an eine der Parteien erlassen und mit Beschwerde bekämpfbar war (vgl. etwa VwGH 16.10.2013, 2012/04/0159, 0160; 17.12.2013, 2013/09/0011; 17.10.2018, Ra 2018/11/0181, 0182, Rz 22).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020110125.L01Im RIS seit
09.11.2021Zuletzt aktualisiert am
09.11.2021