RS Lvwg 2021/10/27 LVwG-AV-557/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.2021
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

27.10.2021

Norm

EpidemieG 1950 §7
EpidemieG 1950 §32
EFZG §3 Abs3
ASVG §51

Rechtssatz

Bei der Bemessung der für jeden Tag der Absonderung nach § 7 EpiG zu leistenden Vergütung ist auch jenes Entgelt zu berücksichtigen, das aus kollektiv- oder einzelvertraglich eingeräumten Sonderzahlungen resultiert; dies gilt freilich nicht für Sonderzahlungen, die der Arbeitnehmer - nach den kollektiv- oder einzelvertraglichen Bestimmungen - vom Arbeitgeber für die Zeit der Absonderung bzw des Entfalls der Pflicht zur Entgeltzahlung jedenfalls erhält und die daher bei ihm keinen Ausfall an Entgelt bewirken, der auf den Arbeitgeber übergehen könnte (vgl VwGH Ra 2021/09/0094).

Schlagworte

Gesundheitsrecht; COVID-19; Vergütung; Verdienstentgang; Dienstnehmer; Absonderung; Sonderzahlung; Sache des Verfahrens;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.557.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten