Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
27.10.2021Norm
EpidemieG 1950 §7Rechtssatz
Bei der Bemessung der für jeden Tag der Absonderung nach § 7 EpiG zu leistenden Vergütung ist auch jenes Entgelt zu berücksichtigen, das aus kollektiv- oder einzelvertraglich eingeräumten Sonderzahlungen resultiert; dies gilt freilich nicht für Sonderzahlungen, die der Arbeitnehmer - nach den kollektiv- oder einzelvertraglichen Bestimmungen - vom Arbeitgeber für die Zeit der Absonderung bzw des Entfalls der Pflicht zur Entgeltzahlung jedenfalls erhält und die daher bei ihm keinen Ausfall an Entgelt bewirken, der auf den Arbeitgeber übergehen könnte (vgl VwGH Ra 2021/09/0094).
Schlagworte
Gesundheitsrecht; COVID-19; Vergütung; Verdienstentgang; Dienstnehmer; Absonderung; Sonderzahlung; Sache des Verfahrens;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.557.001.2021Zuletzt aktualisiert am
08.11.2021