TE Vfgh Erkenntnis 2021/10/6 UA2/2021

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Veröffentlicht am 06.10.2021
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Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Norm

B-VG Art138b Abs1 Z7
GOG-NR §33, §38, §106
VO-UA §6, §9, §11, §33, §41
ABGB §16, §1130
StGB §288 Abs3
DSG §1
EMRK Art8
EMRK Art10
EU-Grundrechte-Charta Art7
EU-Grundrechte-Charta Art8
VfGG §7 Abs1, §15 Abs2, §56i

Leitsatz

Keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten der – als Aufsichtsratsmitglied einer staatsnahen GmbH bestellten – Beschwerdeführerin durch die Befragung zweier Auskunftspersonen durch ein Mitglied des Ibiza-Untersuchungsausschusses; zulässige Kritik der Meinungsäußerung über die Qualifikation der Beschwerdeführerin bei der Befragung des damals zuständigen Bundesministers im Lichte des Auftrages der parlamentarischen Kontrolle; Mitglieder von Aufsichtsräten haben weitergehende Kritik bzw kritische Fragestellungen hinsichtlich Ausbildung, Kompetenz und Eignung für die Funktion als Mitglied eines Aufsichtsrates hinzunehmen als Privatpersonen; keine Kreditschädigung und kein wirtschaftlicher Nachteil der Beschwerdeführerin durch den Verweis auf die Arbeitslosigkeit und die 6-monatige Tätigkeit als Geschäftsführerin; keine Verletzung im Recht auf Datenschutz und auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch die Aufzählung der Schul- und Berufsausbildung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe

I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren

1. Mit Beschluss des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) wurde Ing. Norbert Hofer für den 2. Juli 2020 als Auskunftsperson geladen.

2. In der Sitzung am 2. Juli 2020 befragten mehrere Mitglieder des Untersuchungsausschusses, unter anderem die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Stephanie Krisper, den als Auskunftsperson geladenen Ing. Norbert Hofer. Die Befragung des Ing. Norbert Hofer verlief – wie sie sich aus dem am 16. Juli 2020 veröffentlichten Kommuniqué ergibt – (auszugsweise) wie folgt (jene Äußerungen, durch die sich die Beschwerdeführerin in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt erachtet, sind hervorgehoben):

"Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Es geht ja nicht nur um die Farbenlehre und das Verhältnis 2 : 1, sondern auch um die Kompetenz.

Zu *********** wurde hier schon ausgeführt. Ich möchte Sie noch einmal fragen, ob Sie keinerlei monetäre Leistungen, ob Sie kein Geld dafür erhalten haben, dass ***** hier Aufsichtsrätin wird.

Ing. Norbert HOFER: Also ich möchte, bevor ich das voranstelle, auf das, was ich gesagt habe, hinweisen: dass ich niemals für die Vergabe einer Position Geld erhalten habe, ich habe nicht einmal Leute gefragt, ob sie meiner Partei beitreten wollen, das ist mir wirklich wichtig.

Das Zweite: Diese Aufsichtsratsfunktionen sind keine Funktionen, egal ob bei Asfinag, ÖBB oder Austro Control, die so hoch bezahlt sind, dass sich viele Menschen um diese Aufgabe reißen. Das sind wirklich Beträge, die nicht dazu verführen sollten, in eine Auseinandersetzung zu gehen, ob man das werden darf oder nicht, sondern es ist eher so, dass man froh ist, wenn Personen diese Aufgabe übernehmen.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Ja, aber bei Frau ***** ist es ein bisschen anders, denn sie war davor lange, lange arbeitsfrei und dann sieben Monate bei der **** Aviation Geschäftsführerin. Also die Kompetenzfrage ist ja schon hinlänglich geklärt, nämlich dass die nicht gegeben war, und ich möchte Sie noch einmal aufgrund mir vorliegender Informationen fragen, ob Sie kein Geld entgegengenommen haben, sei es im ***** Horse Performance Center durch Securitys, durch ***********, Vorstand ***** Privatstiftung, oder andere Vertraute der Familie *****.

Ing. Norbert HOFER: Also ich möchte wirklich betonen, dass Frau ***** qualifiziert ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Das war nicht meine Frage.

Ing. Norbert HOFER: Und da gibt’s […] Das ist auch veraktet, und auch die jetzige Ministerin hat an Frau **** als Aufsichtsrätin festgehalten. Daher finde ich es einfach schade, wenn man Personen dann so hinstellt, als wären sie ungeeignet. Das ist tatsächlich nicht der Fall.

Und, nein, ich habe kein Geld entgegengenommen, egal von wem.

[…]"

3. Mit Beschluss des Ibiza-Untersuchungsausschusses wurde die Beschwerdeführerin für den 12. Jänner 2021 als Auskunftsperson vor den Untersuchungsausschuss geladen.

4. In der Sitzung am 12. Jänner 2021 befragten mehrere Mitglieder des Untersuchungsausschusses, unter anderem die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Stephanie Krisper, die Beschwerdeführerin. Die Befragung der Beschwerdeführerin – wie sich aus dem seitens der Beschwerdeführerin vorgelegten vorläufigen stenographischen Protokoll ergibt – verlief (auszugsweise) wie folgt (jene Aussagen, durch die sich die Beschwerdeführerin in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt erachtet, sind hervorgehoben):

"Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Dann zurück zum Thema des Untersuchungsausschusses, Postenschacher, also dass jemand einen Posten bekommt, weil er wen kennt, aber nicht, weil er entsprechend viel kann.

Ich möchte Ihnen Ihren Lebenslauf vorlegen, von Ihnen unterschrieben, weil es mir da noch immer um die Frage Ihrer Qualifikation geht. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson) – Beilage 1 in Ihrer Mappe, Frau *****.

Da haben Sie selber unterschrieben, Ausbildung Grundsch[…]

************: Kleinen Moment, wird erst ausgehändigt (Abg. Krisper: Ja!), einen kleinen Moment, bitte. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Ich lese nur für die Journalisten vor, da führen Sie aus: Ausbildung: Grundschule, Gymnasium, HBLA für Mode und Bekleidungstechnik, Gendarmeriegrundausbildung, Wifi-Berufsfortbildungslehrgänge, Vorbereitungslehrgang an der Uni Klagenfurt zur Studienberechtigungsprüfung.

*************: Korrekt.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Darf ich Sie fragen, welche dieser Ausbildungen Sie beendet haben? Für mich klingt alles beendet, so wie Sie schreiben, aber ich bin mir jetzt nicht sicher. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

*************: Bitte legen Sie mir die Relevanz Ihrer Frage dar. Was wollen Sie genau von mir wissen? (Abg. Krisper: Ich wiederhole noch […]!) Fragen Sie mich konkret, dann werde ich Ihnen konkret eine Antwort geben.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Ich wiederhole – außerhalb meiner Fragezeit – : Welche dieser von Ihnen aufgelisteten Ausbildungspunkte haben Sie auch beendet? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

*************: Frau Krisper, ich bin wieder hier. (Abg. Krisper: Ja!) Also die Lehrgänge habe ich natürlich beendet, hat aber nichts mit meiner Qualifikation für meine jetzigen Tätigkeiten zu tun. Der Vorbereitungslehrgang an der Universität Klagenfurt, den hätte ich sehr gerne gemacht, denn ich wollte Publizistik studieren. Leider hatte mein Mann in diesem Jahr einen sehr schweren Schlaganfall.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Ich wiederhole – außerhalb meiner Redezeit – : Welche dieser Ausbildungspunkte in Ihrem Leben haben Sie nicht beendet?

*************: Bitte?

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Sie hat es schon beantwortet, jedenfalls hat sie die Lehrgänge gemacht, und daher hat sie die anderen nicht beendet.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Ja, das stimmt aber nicht, weil sie vorhin schon gesagt hat, Gymnasium hat sie nicht beendet. Deswegen bitte ich – außerhalb der Fragezeit – um eine klare Antwort, welche dieser sechs Ausbildungspunkte […]

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Die Lehrgänge hat sie (Auskunftsperson *****: Richtig!), die Lehrgänge hat sie vollendet und die anderen nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Na die Grundschule wird sie beendet haben.

*************: Ja, natürlich.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Na ja, eben. Also Gymnasium nicht?

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Also das hat (Abg. Krisper: Was haben Sie […]?) mit dem Untersuchungsgegenstand […] Stellen Sie einmal wirklich die Relevanz her, was das mit dem Untersuchungsgegenstand […]

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Ich suche ihre Qualifikation.

*************: Wissen Sie, liebe Frau Krisper, ich gehe seit 16 Jahren durch die ******-*****-Schule. Das ist eine harte Schule an der Praxis meines Mannes. Er hat mich von der Pike auf gelehrt.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Mhm, ja. – Was haben von 2004 bis 2010 gemacht, an Ausbildungen, die relevant sind für […]?

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Wir haben das schon bei Kollegen Brandstätter nicht zugelassen. Ich bitte Sie (Abg. Krisper: Was?), das […]

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Was Sie für die Aufsichtsratsposition qualifiziert?

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Das haben wir schon gehabt. Die Tätigkeit hat sie schon zweimal beantwortet. (Abg. Krainer: Ist das der Vorsitzende, der sich nicht in Befragungen einmischt? – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang PÖSCHL: Ja, Frau *****, die Qualifikation […]

*************: Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang PÖSCHL: Können Sie mich hören?

*************: Ich kann Sie hören, ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang PÖSCHL: Sehr gut. – Die Qualifikation für einen Aufsichtsrat muss und kann hier durchaus Thema sein, und dazu gehört natürlich auch: Welche Ausbildung haben Sie gehabt? Das kann durchaus – so, wie ich es verstanden habe – auch darin liegen, in meinen Augen, dass Sie beruflich ab 2010 Geschäftsführerin in mehreren Unternehmen waren, nicht wahr?

Ansonsten, glaube ich, Frau Abgeordnete Krisper, liegt das auf dem Tisch. Sie haben ja, wir haben ja den Lebenslauf vor uns liegen. Ich weiß jetzt nicht, welche Frage hier noch zu beantworten wäre, außer was von 2004 bis 2010 […] Aber das hat wirklich keine Relevanz. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

[…]

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn Frau ***** in der Zeit etwas gelernt hat oder beruflich getan hat, was sie für einen Aufsichtsrat qualifiziert, würde ich es gerne hören. Das ist alles. Was hat sie gesagt? – Sie hat zu 2004 bis 2010 nicht geantwortet.

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Es spielt die Zeit zwischen 2004 und 2010 für den Untersuchungszeitraum von 2017 bis 2019 wirklich keine Rolle.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Wir schauen uns doch nicht die Ausbildung nur im Untersuchungszeitraum an.

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Wir haben genügend […] Ich glaube, das ist hinlänglich […] Wir können sie natürlich noch einmal fragen, welche Ausbildung sie hat, und noch einmal, welche Qualifikation sie hat. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Ich glaube, wir haben es deutlich gehört.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Frau *****?

************: Wir haben die Frage jetzt, Verzeihung, mit meiner Vertrauensperson und mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin besprochen. Wir empfinden diese als Zumutung, und ich werde sie auch nicht beantworten.

Ich bin qualifiziert. Es hat keine Bezahlung gegeben, um meine Bestellung zu garantieren. Bitte werfen Sie mir das auch nicht vor.

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Frau *****, es gibt keine Zumutung und keine Wertung (Auskunftsperson *****: Naja, schon!), beantworten Sie die Frage […] (Auskunftsperson *****: Schon!) Nein! Sie können es in der Antwort sagen, aber […]

*************: Verzeihung, Herr Vorsitzender, Verzeihung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Ich nehme das auch nicht zur Kenntnis. Okay. (Auskunftsperson *****: Ja!)

Die nächste Frage, Frau Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Frau *****, wenn Sie so qualifiziert waren, warum haben Sie dann laut Anfragebeantwortung von Herrn Norbert Hofer an mich eine Schulung gebraucht?

************: Welche Schulung meinen Sie? Bitte fragen Sie mich konkret, dann bekommen Sie eine konkrete Antwort. Welche Schulung bitte?

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Die Anfragebeantwortung ist in Ihrer Mappe.

*************: Welche meinen […] Ah, gibt es da […] (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) – Ah, danke.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Und zwar die Anfragebeantwortung 2351/AB, zur Frage 26.

*************: Frau Krisper, ich bitte um Beilagenzahl.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Beilage 8.

*************: Vielen Dank.

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Welche Frage ist das jetzt, Frau Abgeordnete? (Abg. Krisper: 26! – Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) – Frau *****, wir warten auf die Antwort zur Frage 26. Die Frage war, warum Sie eine Aufsichtsratsschulung […]

*************: Ja. Wissen Sie, ich […] Warum nicht? Ich verstehe die Frage nicht, denn da waren auch andere Personen zugegen, die dann in einen Aufsichtsrat – zum Beispiel glaublich in die Asfinag – bestellt worden sind. Also Frau Krisper, warum nicht? Ich finde Ihre Fragen eine Zumutung und ich werde mich bald der Beantwortung entziehen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Da muss ich Sie leider enttäuschen, Frau *****. Zumutung – es tut mir Leid, wir treffen keine Wertungen. – Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen, dass bei Ihren Events – wenn auch durch Mittelsmänner – Geld an Politiker übergeben wurde, sei es in der Lounge von ************, sei es anderswo auf dem Gelände, sei es durch Securities?

*************: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Nein?

*************: Nein, habe ich nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Weder an Hofer noch an Strache?

*************: Es gibt keine Wahrnehmungen dazu.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Mhm. – Haben Sie oder Ihr Ehemann je mit Vertretern von politischen Parteien zum Thema Waffenliberalisierung oder Exportkontrolle Kontakt aufgenommen?

*************: Nein, haben wir nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Oder mit deren Mitarbeitern?

*************: Nein, haben wir nicht. Ich sage Ihnen etwas: Unser Absatz in Österreich beträgt 1 Prozent. Also Österreich ist nicht unser Markt. Wir sind ein Weltkonzern, wir beschäftigen 2 000 Mitarbeiter […] Warum machen Sie so ein Gesicht? Warum machen Sie so ein Gesicht? Warum machen Sie sich lächerlich über mich? Warum?

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Weil ich auch zur Exportkontrolle […]

*************: Dann machen Sie sich nicht lächerlich über mich, ja, denn sonst werde ich Ihnen überhaupt keine Frage mehr beantworten. Seien Sie höflich, dann bin auch ich höflich zu Ihnen! Das mag ich nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Ich habe nichts getan, Frau *****.

*************: Na, Ihr Gesicht spricht Bände, Frau Krisper!

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Exportkontrolle […]

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Wir kommen nicht weiter.

************: Bitte fragen Sie mich konkret, dann werde ich Ihnen eine konkrete Antwort geben. (Abg. Krisper: Ja!) Und legen Sie mir die Relevanz Ihrer Frage zum Untersuchungsgegenstand dar.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Da Sie von 1 Prozent reden: Ich habe auch zur Exportkontrolle gefragt.

*************: Dann fragen Sie mich bitte konkret.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Wie bitte?

*************: Ich habe gesagt, dann fragen Sie mich […]

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Ja, die konkrete Frage war, ob Sie oder Ihr Mann mit einem Politiker zur Exportkontrolle oder Erleichterung der Kontrolle ein Gespräch geführt haben.

*************: Herr Vorsitzender, nein, das haben wir nicht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Danke.

*************: Sehr gerne.

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Nächste Frage.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Oder deren Mitarbeiter – war die zweite Frage.

*************: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Danke. – Ich komme in der nächsten Runde wieder. Bis später!

*************: Sehr gerne, Frau Krisper. Ich freue mich auf Sie. Bis später!

[…]

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Frau *****, sehen Sie mich schon? Hören Sie mich gut?

*************: Ich höre Sie. Jetzt sehe ich Sie auch. Danke, Frau Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Gut.

Ich habe in Ihrer Mappe, die Sie bei sich haben, auch einen Auszug aus dem Protokoll der Befragung von Herrn Hofer hier, Seite 39 unten, Seite 40 oben.

Da fragt mein Kollege Stögmüller […]

*************: Kleinen Moment, bitte, es liegt mir noch nicht vor. Kleinen Moment! Es liegt mir noch nicht vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Ja, ich sage es nur für die Journalisten: Beilage 4.

Da hat Kollege Stögmüller Herrn Hofer zur Benutzung der Privatjets der Familie ***** gefragt, und Herr Hofer wollte das Recht auf Entschlagung in Anspruch nehmen und hat nicht geantwortet. Deswegen würde ich gerne von Ihnen wissen, ob Herr Hofer jemals mit einem Privatjet von Ihnen geflogen oder mitgeflogen ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara WEIß, LL.M.: Die Vertrauensperson möchte sich direkt an den Verfahrensrichter wenden, und zwar weil der Vorhalt so, wie er gerade vorgelesen wurde, falsch ist. (Abg. Krisper: Die letzte Frage auf Seite 39!) Herr Hofer hätte zuerst gesagt, er entschlägt sich, und dann wurde es von ihm verneint. Also der Vorhalt ist so, wie er vorgelesen wurde, falsch.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang PÖSCHL: Dann kann man das ja richtigstellen, nicht wahr? Ich bin jetzt auch erst beim Lesen dieser Seite 39.

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Wo entschlägt sich Hofer? (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) 'Ich wurde mit dem Hubschrauber einmal in Punitz abgeholt, habe aber natürlich dafür auch Kosten erstattet'?

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Ja, aber zum Privatjet hat er nicht geantwortet.

[…]

Nächste Frage.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Ist das so ein öfters gelebtes Prozedere, dass Sie mit Personen, die mit Ihnen in Kontakt stehen, Stillschweigevereinbarungen treffen, die beinhalten, dass Sie über Ihre Familie keine Informationen nach außen tragen dürfen? Machen Sie das manchmal? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

*************: Das betrifft mein Privatleben. Dazu […]

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Moment, Moment, Moment, Frau *****! (Auskunftsperson *****: Entschuldigung! Verzeihen Sie mir!)

Herr Verfahrensrichter, ich bitte um die Beurteilung der Frage.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang PÖSCHL: Frau Abgeordnete Krisper, ich verstehe nicht, welche Relevanz das haben soll. Der Bezug zum Untersuchungsgegenstand fehlt mir. Können Sie mir ein bisschen auf die Sprünge helfen?

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Zur Geschäftsordnung, bitte. Es geht darum, wenn Personen Wahrnehmungen zu Zahlungen an Politiker hätten, aber darüber nicht informieren oder aussagen können, weil sie ein derartiges Stillhalteabkommen haben (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Das war aber in der ersten Frage nicht enthalten. Sie haben in der ersten Frage nur gefragt, ob es Stillhalteabkommen in der Familie gibt, über die Familie nicht zu reden. Jetzt geht es um Zahlungen an Politiker.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Das ist der Grund für meine Frage.

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Gibt es Zahlungen an Politiker, und gibt es da eine dementsprechende Stillhaltung?

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Aber nicht mit den Politikern, sondern mit Personen, die solche Wahrnehmungen tätigen.

*************: Es gibt keine Zahlungen an Politiker, Frau Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Schließen Sie derartige Stillhalteabkommen mit Personen im Umfeld, damit über Sie und Ihr Verhalten, wenn es kritikwürdig wäre, niemand spricht?

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Moment! Noch einmal!

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Zum Beispiel, wenn Politiker Geld erhalten und dies wahrgenommen wird.

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara WEIß, LL.M.: Ich möchte mich diesbezüglich bitte an den Verfahrensrichter wenden, weil das nicht Untersuchungsgegenstand ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Es ist die Frage jetzt ein bisschen […] Können Sie noch einmal außerhalb Ihrer Redezeit wiederholen, wie genau die Frage war? Wenn es um Zahlungen an Politiker geht, dann ist sie natürlich relevant. Noch einmal! (Vorsitzender und Verfahrensrichter beraten sich.)

Frau Abgeordnete, können Sie noch einmal die Frage stellen, sodass sie auch für uns klar ist?

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Haben Sie Stillhalteabkommen mit Personen aus Ihrem Umfeld abgeschlossen, um für sich zu gewährleisten, dass diese, falls sie Wahrnehmungen über Zahlungen von Politiker, wenn auch indirekt, durch Sie haben, nicht reden dürfen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

*************: Da es keine Zahlungen an Politiker gibt, gibt es auch keine Stillschweigevereinbarungen, die dies verhindern. Es gibt keine Zahlungen an Politiker, Frau Krisper. Ich hoffe, ich habe Ihnen damit genug geantwortet.

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Die Frage ist beantwortet.

*************: Danke schön.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Und schließen Sie generell solche Stillhaltevereinbarungen, um sich abzusichern? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Generelle Stillhalteabkommen sind eine familiäre Sache. Da würde ich den Herrn Verfahrensrichter um eine Einschätzung bitten.

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara WEIß, LL.M.: Also die Frage ist auch unterstellend. 'Schließen Sie generell' ist eine unterstellende Frage.

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang PÖSCHL: Ich schließe mich dem an.

Es war zuerst schon unterstellend, nicht wahr, weil sie davon ausgegangen ist, dass da Zahlungen geleistet werden, und die Auskunftsperson hat gesagt, Zahlungen werden nicht geleitet. Dann kann man nicht davon ausgehend fragen, ob Stillhalteabkommen über Zahlungen vorliegen. Auch das wäre daher nicht zulässig gewesen.

Nach einer generellen Ausschließung, Frau Dr. Krisper, kann man hier nicht fragen. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen.

[…]

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Nur noch zwei kurze Fragen, Frau *****, apropos Villach: In welchem Gymnasium waren Sie denn? In Villach?

*************: Meine Vertrauensperson hat gesagt, wir werden diese Frage nicht mehr beantworten, liebe Frau Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Also nicht Hauptschule Villach, B-Zug?

*************: Nein […]

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Bitte, das ist unterstellend, also ich meine, das ist herabwürdigend. (Abg. Krainer: Wieso?)

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Es geht um die Glaubwürdigkeit und nichts sonst.

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: 'Also nicht Hauptschule, B-Zug?' – Achten Sie doch einmal die Würde des Parlaments!

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Ich möchte hier auch festhalten, dass das unterstellend ist. (Abg. Krainer: Aber was ist schlimm daran?)

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Das ist nicht schlimm! (Abg. Matznetter: […] haben Jahrzehnte gekämpft, dass es so etwas gibt […] ! – Abg. Stögmüller: Was denn? – Abg. Krainer: 'Hauptschule, B-Zug, was ist daran schlimm?')

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Nächste Frage.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Daran ist überhaupt nichts schlimm, es geht um die Glaubwürdigkeit, Herr Vorsitzender.

Vorsitzender Mag. Wolfgang SOBOTKA: Sie wissen ganz genau, dass das herabwürdigend ist, wenn man fragt: 'Waren Sie im Gymnasium oder in der Hauptschule, B-Zug?' Und gegen die Herabwürdigung einer Auskunftsperson verwahre ich mich ganz entschieden.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Es geht um die Glaubwürdigkeit und die Frage, was von den Ausbildungen vollendet wurde, die so dargestellt wurden, als wären sie vollendet. Es geht um die Glaubwürdigkeit, Herr Vorsitzender.

Frau *****, die zweite Frage nur noch einmal: Können Sie ausschließen, dass Sie jemanden angewiesen hätten, Geld an einen Politiker zu übergeben, auch abseits des *****-Terrains?

*************: Stellen Sie die Frage bitte noch einmal!

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Ja. Haben Sie Wahrnehmungen, dass auch Sie selber jemanden angewiesen hätten, Bargeld von einem Politiker zu übergeben? Als ich Sie vorhin gefragt habe, haben Sie sich vielleicht denken können, ich meine nur bei den *****-Events, aber ich meine auch abseits dessen.

*************: Abgesehen von der Lächerlichkeit Ihrer Frage. Nein! Ich hoffe, Sie haben es jetzt endlich verstanden, liebe Frau Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie KRISPER (NEOS): Danke sehr, ich bin mit meinen Fragen am Ende. Das waren die zwei Fragen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)"

5. In ihrer auf Art138b Abs1 Z7 B-VG gestützten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin die Verletzung in näher bezeichneten Persönlichkeitsrechten im Zusammenhang mit ihrer Befragung vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss geltend. Die Beschwerdeführerin stellt den Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge

"das Verhalten der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper durch Vornahme einer die Verfahrensordnung und meine Persönlichkeitsrechte verletzenden Befragung und zwar durch die jeweils in ihrem Zusammenhang zu lesenden Äußerungen,

a) 'Ja, aber bei Frau ***** ist es ein bisschen anders, denn sie war davor lange, lange arbeitsfrei und dann sieben Monate bei der ***** Aviation Geschäftsführerin. Also die Kompetenzfrage ist ja schon hinlänglich geklärt, nämlich dass die nicht gegeben war.'

(Ausschusssitzung vom 02.07.2020)

b) 'Ich lese nur für die Journalisten vor, da führen Sie aus: Grundschule, Gymnasium, HBLA für Mode und Bekleidungstechnik, Gendarmeriegrundausbildung, Wifi-Berufsfortbildungslehrgänge, Vorbereitungslehrgang an der Uni Klagenfurt zur Studienberechtigungsprüfung.'

'Darf ich Sie fragen, welche dieser Ausbildungen Sie beendet haben?'

'Welche dieser Ausbildungspunkte in Ihrem Leben haben Sie nicht beendet?'

'Ja, das stimmt aber nicht, weil sie vorhin schon gesagt hat, Gymnasium hat sie nicht beendet.'

'Na die Grundschule wird sie beendet haben.'

'Ich suche ihre Qualifikation.'

(Ausschusssitzung vom 12.01.2021)

c) 'Also [Sie haben] nicht Hauptschule, B-Zug [besucht]?'

'Es geht um die Glaubwürdigkeit und nichts sonst.'

'Daran ist überhaupt nichts schlimm, es geht um die Glaubwürdigkeit, Herr Vorsitzender.'

(Ausschusssitzung vom 12.01.2021)

d) 'Haben Sie Stillhalteabkommen mit Personen aus Ihrem Umfeld abgeschlossen, um für sich zu gewährleisten, dass diese, falls sie Wahrnehmungen über Zahlungen an Politiker, wenn auch indirekt, durch Sie haben, nicht reden dürfen?'

'Und schließen Sie generell solche Stillhaltevereinbarungen, um sich abzusichern?'

(Ausschusssitzung vom 12.01.2021)

für rechtswidrig" erklären.

6. Die Beschwerdeführerin behauptet zum einen, sie sei am 2. Juli 2020 durch die (oben unter Punkt 2. hervorgehobene) Äußerung des Mitgliedes des Ibiza-Untersuchungsausschusses Dr. Stephanie Krisper im Zuge der Befragung von Ing. Norbert Hofer als Auskunftsperson unmittelbar in Persönlichkeitsrechten, nämlich im Recht auf Ehre und Schutz des wirtschaftlichen Rufes gemäß §16 und §1330 ABGB, verletzt worden. Diese Äußerung sei der Beschwerdeführerin (erst) am 9. Jänner 2021 bekannt geworden.

Darüber hinaus sei die Beschwerdeführerin am 12. Jänner 2021 im Ibiza-Untersuchungsausschuss durch die (oben unter Punkt 4. hervorgehobenen) Äußerungen des Mitgliedes des Untersuchungsausschusses Dr. Stephanie Krisper sowie "im Ergebnis auch dadurch, dass die Fragen der Abgeordneten vom Vorsitzenden und vom Verfahrensrichter nicht unterbunden wurden", unmittelbar in Persönlichkeitsrechten, nämlich im Recht auf Ehre und Schutz des wirtschaftlichen Rufes gemäß §16 und §1330 ABGB, Privatleben gemäß Art8 EMRK und Art7 GRC sowie Datenschutz gemäß §1 DSG, Art8 EMRK und Art8 GRC, verletzt worden. Die Sitzung sei medienöffentlich gewesen und diverse Medien hätten über Liveticker direkt von der Befragung berichtet.

7. Die Beschwerdeführerin begründet ihre Beschwerde wie folgt (ohne die Hervorhebung im Original):

"3.1. Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte durch Dr. Krisper

3.1.1. Verletzung hinsichtlich Beschwerdepunkt 1

Dr. Krisper verletzte meine Ehre und meinen wirtschaftlichen Ruf mit der unter Punkt [I.2.] widergegebenen Äußerung während der Sitzung des Untersuchungsausschusses am 02.07.2020.

Diese Aussage, die in ihrer Gesamtheit gelesen werden muss, enthält gleich drei relevante, meine Persönlichkeitsrechte verletzenden Aspekte:

?    Zum einen ist die Aussage von Dr. Krisper dahingehend zu verstehen, dass ich vor meiner Tätigkeit als Aufsichtsrätin 'nur' 7 Monate Geschäftsführerin bei der ***** Aviation GmbH gewesen und davor arbeitsfrei (also arbeitslos) gewesen sei.

?    Zum anderen unterstellt mir die Abgeordnete meine Ehre herabwürdigend, ich wäre für die von mir ausgeübte Funktion als Aufsichtsrätin für die Austro Control GmbH nicht qualifiziert.

?    Einem unbeteiligten Dritten wird zudem der Eindruck vermittelt, über meine Kompetenz seien bereits umfassende Untersuchungen vorgenommen worden und der Untersuchungsausschuss sei zum Ergebnis gelangt (hätte 'hinlänglich geklärt'), dass diese nicht gegeben sei.

Tatsächlich war ich bereits vor meiner Tätigkeit als Geschäftsführerin bei der **** Aviation GmbH viele Jahre im Management des *****-Konzerns verdienstlich: Ich bin in der ***** GmbH seit 2012 als Mitglied des Aufsichtsrats, dessen Vorsitz ich zu Beginn dieses Jahres übernommen habe, tätig. […] Weiters bin ich unter anderem seit 2010 Geschäftsführerin der ***** Horse Performance Center GmbH, […] seit dem Jahr 2012 Geschäftsführerin der ***** Shop GmbH[…] seit 2013 Geschäftsführerin der ***** Immobilien Management GmbH, […] seit 2015 Geschäftsführerin der **** Bau GmbH […] und seit 2016 Geschäftsführerin der ***** Security GmbH. […] Seit 2013 bin ich zudem Vorstandsmitglied der IGG Privatstiftung. […] Das Unternehmen ***** war auch im vergangenen Jahrzehnt – 'obwohl' ich dort leitende Positionen innehabe – ein sich prächtig entwickelnder Konzern mit über 2.000 Mitarbeitern allein in Österreich. Ich war also vor meiner Geschäftsführertätigkeit bei der ***** Aviation GmbH nicht 'lange, lange arbeitsfrei'. Dies wäre für Dr. Krisper bei Durchsicht des – ihr zum Zeitpunkt ihrer Äußerung bereits vorliegenden – Lebenslaufes oder bei Einsicht in das Firmenbuch leicht erkennbar gewesen.

Die ohne jede Substanz getätigte Aussage, ich wäre für die Funktion als Aufsichtsrätin der Austro Control GmbH nicht qualifiziert, ist schlichtweg falsch. Während meiner gesamten mittlerweile mehr als 10-jährigen Tätigkeit in unterschiedlichen Führungspositionen für den *****-Konzern aber auch während meiner Tätigkeit als Aufsichtsrätin in der Austro Control GmbH habe ich kein Verhalten gesetzt, das die Behauptung von Dr. Krisper zulassen würde, ich wäre für diese Funktionen nicht geeignet.

Schließlich widerspricht auch die Behauptung, meine 'nicht gegebene Kompetenz' sei bereits 'hinlänglich geklärt' den Tatsachen. Abgesehen von dieser substanzlosen Vorverurteilung durch Dr. Krisper gibt es keine negativen Aussagen von Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss über meine Kompetenzen.

Es liegt daher ein Fall der Verbreitung unwahrer Tatsachen nach §1330 Abs2 ABGB vor. Jemanden ohne jedes Tatsachensubstrat als beruflich unfähig darzustellen, stellt zudem auch eine Ehrenbeleidigung iSd §1330 Abs1 ABGB dar. [OGH 28.03.2018, 6 Ob 184/17b.] Dabei ist erschwerend zu berücksichtigen, dass ich bei der Ausschusssitzung am 02.07.2020 nicht befragt wurde und nicht anwesend war. Ich hatte daher keine Gelegenheit, auf die Aussage von Dr. Krisper zu reagieren. [VfSlg 20.015.]

Die in Beschwerde gezogene Äußerung in der Ausschusssitzung am 02.07.2020 ist sowohl eine meine Persönlichkeitsrechte verletzende Ehrenbeleidigung gemäß §1330 Abs1 ABGB als auch eine Verbreitung unwahrer, kreditschädigender Tatsachen gemäß §1330 Abs2 ABGB.

3.1.2. Verletzung hinsichtlich Beschwerdepunkt 2

Dr. Krisper verletzte meine Ehre, mein Grundrecht auf Datenschutz sowie auf Privat- und Familienleben und meinen wirtschaftlichen Ruf auch mit den unter Punkt [I.4.] widergegebenen Äußerungen.

Wie gegenüber den Abgeordneten mehrfach ausgeführt und oben nochmals wiedergegeben, war ich vor meiner Berufung in den Aufsichtsrat der Austro Control GmbH und bin ich nach wie vor erfolgreich Aufsichtsrätin, Geschäftsführerin und Stiftungsvorstand in diversen Unternehmen eines der erfolgreichsten weltweit tätigen österreichischen Konzerne. Es gibt keinen einzigen Hinweis darauf, dass ich meine Tätigkeit als Aufsichtsrat der Austro Control GmbH nicht ordnungsgemäß ausgeübt hätte. Überwiegende berechtigte Interessen im Sinne des §1 Abs2 DSG an einer Veröffentlichung meines Privatlebens, meiner Kindheit, meiner Jugend und meines schulischen Werdeganges bestehen schon deshalb nicht, weil es im Untersuchungsausschuss nicht einmal indirekt um diese Frage geht. Rückschlüsse auf meine Qualifikation 20 Jahre später sind verwegen. Mein Privatleben, meine Kindheit, meine Jugend und meine Schulausbildung gehen weder den Untersuchungsausschuss noch die Öffentlichkeit irgendetwas an. Keine einzige diesbezügliche Frage an mich hätte zugelassen werden dürfen. Der Vorsitzende und auch der Verfahrensrichter hätten die Sitzung unterbrechen und Dr. Krisper anleiten müssen, diese Form der Befragung zu unterlassen. Vor allem aber hätte Dr. Krisper als promovierte Juristin selbst wissen müssen, dass sie mit ihren Fragen meine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Dr. Krisper hatte sich offensichtlich, ohne jemals mit mir oder anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates der Austro Control GmbH über meine Tätigkeit gesprochen zu haben, eine gefestigte Meinung über mich und meine (nach ihrer Überzeugung 'nicht gegebene') Kompetenz gebildet. Sie war beseelt vom Wunsch, diese Meinung in die Öffentlichkeit zu tragen (siehe dazu die in Beschwerde gezogene Aussage: 'ich lese nur für die Journalisten vor' oder auch Seite 49 des vorläufigen Protokolls: 'ich sage es nur für die Journalisten').

Dr. Krisper nutzte meine Befragung vor dem Untersuchungsausschuss, um mich medienwirksam 'vorzuführen' und mir 'nur für die Journalisten' Fragen zum Abschluss meiner im Lebenslauf korrekt angeführten Tätigkeiten vor mehr als 20 Jahren zu stellen. Das Vorlesen und Hinterfragen meines Lebenslaufes 'für die Journalisten' verletzt den Kern der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses. Meine Schulausbildung vor mehr als 20 Jahren hat nichts mit meiner Qualifikation für einen Aufsichtsratsposten zu tun, macht aus dem Untersuchungsausschuss eine mediale Informationsveranstaltung über mein Privatleben und verletzt mich insbesondere im Kontext [VfGH UA3/2015; OGH 23.5.1991, 7 Ob 535/91.] mit den zu Punkt 3.1.1 und Punkt 3.1.3 in Beschwerde gezogenen Aussagen in meinem Recht auf Schutz meiner Daten, auf Privat- und Familienleben und in meiner Ehre.

Zu diesem Zeitpunkt meiner Befragung hatte ich schon mehrmals festgehalten, dass weder der *****-Konzern noch mein Mann oder ich persönlich Geld an irgendeine Partei oder irgendeinen Politiker gespendet haben. Ich hatte auch schon mehrmals dargelegt, dass Ing. Norbert Hofer mich angerufen und gefragt hat, ob ich den Aufsichtsratsposten in der Austro Control GmbH übernehmen möchte – und nicht umgekehrt. Ich 'brauche' keine zusätzliche Aufgabe – ich bin schon mit meinen Funktionen im *****-Konzern durchaus gut ausgelastet. Es gab also absolut keinen, vom Untersuchungsgegenstand getragenen Grund, mich persönlich zu attackieren.

Der Vorsitzende Mag. Sobotka hat schon während der Befragung durch den Parteikollegen von Dr. Krisper, Dr. Helmut Brandstätter, völlig korrekt festgehalten, dass meine persönlichen Lebenslaufdaten ohnedies vorliegen und darüber hinaus 'bei aller Liebe' nicht Untersuchungsgegenstand sind. [Protokoll Seite 20 f.] Dennoch musste ich bei der späteren Befragung durch Dr. Krisper sich ständig wiederholende, teils niveaulose und für die Klärung der Untersuchungsfragen bedeutungslose, auf Herabwürdigung abzielende persönliche Fragen zu meinem Schul- und Ausbildungsleben über mich ergehen lassen. Ich wurde mehrmals gefragt, ob ich die Schule beendet habe, es wurde von Dr. Krisper mit den anderen Abgeordneten sogar darüber diskutiert, ob ich die Grundschule beendet habe ('Na die Grundschule wird sie beendet haben'). Ich musste miterleben, wie sich die Abgeordneten öffentlich darüber austauschten, ob der von Dr. Krisper mir fälschlicherweise unterstellte Besuch der Hauptschule B-Zug 'schlimm' ist oder nicht (siehe dazu tieferstehend Punkt 3.1.3). Ich sollte über den Inhalt von WIFI-Kursen und über in meinem Lebenslauf nicht angeführte Zeiten von vor 20 Jahren Auskunft geben.

Führt man sich den Grund für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses vor Augen, war durch die höchstpersönlichen, auf öffentlichkeitswirksame 'character assassination' abzielenden Fragen von Dr. Krisper nichts für den Untersuchungsgegenstand zu gewinnen. Um es im strafrechtlichen Sinne zu formulieren: 'der Anfangsverdacht' einer Bezahlung der Politik (oder eines geäußerten Wunsches nach einem Posten) durch mich, das Unternehmen ***** oder seine anderen Vertreter war und ist nicht gegeben. Hätte sich Dr. Krisper mit dem Untersuchungsgegenstand des Ausschusses befasst oder wenigstens aufgepasst, was ihr Parteikollege Dr. Brandstätter mich in Verletzung meiner Grundrechte gefragt [Protokoll Seite 19 ff.] und was der Vorsitzende dazu angemerkt hat, hätte sie gewusst, dass meine schulische Laufbahn nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist. Dennoch hat sie 'nur für die Journalisten' (also für die Öffentlichkeit) meinen Lebenslauf vorgelesen und mich wiederholt nach meinen Schul- und Ausbildungsverhältnissen gefragt und wurde nicht müde zu betonen, dass ich das Gymnasium nicht abgeschlossen habe. Wie gesagt ein Umstand, der für die Frage meiner fachlichen Qualifikation 20 Jahre später gänzlich irrelevant ist.

Dr. Krisper begründete ihre Fragen polemisch mit der (von jedem Zuhörer so verstanden und von Dr. Krisper auch so gemeint: 'vergeblichen') 'Suche nach meiner Qualifikation', eine ehrverletzende Aussage, insbesondere wenn man diese mit der Aussage in der Befragung von Ing. Norbert Hofer, 'die Kompetenzfrage ist ja schon hinlänglich geklärt, nämlich dass die nicht gegeben war', gemeinsam liest. Im Übrigen ist dies auch eine völlig unsinnige Aussage, denn die aktuelle Qualifikation einer Person kann man sicher nicht über Fragen zum Abschluss einer 20 Jahre zurückliegenden Schulausbildung 'suchen'. Niemand ist deshalb für Unternehmenspositionen unqualifiziert, weil er/sie (wie übrigens auch ********** oder ******** und viele andere erfolgreiche Österreicherinnen und Österreicher) vor über 20 Jahren das Gymnasium nicht mit Matura beendet oder (wie zB ****** ******* oder ****************) keine akademische Ausbildung abgeschlossen hat. Gerade die Bereitschaft, persönliche Leistung in den verschiedensten Lebensabschnitten anzuerkennen charakterisiert unsere offene und durchgängige Gesellschaft. Mit Fleiß, Zielstrebigkeit und Einsatzbereitschaft kann und soll man etwas erreichen – dies unabhängig davon, welche Schulausbildung man vor Jahrzehnten genossen hat.

Besonders beleidigend war in diesem Zusammenhang, dass Dr. Krisper im Rahmen ihrer negativen, herablassenden Äußerungen trotz meiner Anwesenheit laufend in der dritten Person von mir sprach (vgl Protokoll S 41: 'Ja, das stimmt aber nicht, weil sie vorhin schon gesagt hat, Gymnasium hat sie nicht beendet.', 'Na die Grundschule wird sie beendet haben', 'ich bin auf der Suche nach ihrer Qualifikation'). Sich über Personen in deren Anwesenheit in der dritten Person negativ und herablassend zu äußern, ist eine besonders subtile und beleidigende Form der Gesprächsführung.

Dr. Krisper ging es mit den unter diesem Punkt in Beschwerde gezogenen Äußerungen, in Zusammenschau mit den übrigen in Beschwerde gezogenen Äußerungen, ausschließlich darum, mich öffentlich ('für die Journalisten') zu diskreditieren und herabzuwürdigen. Ihre überheblichen und ihr nicht zustehenden Äußerungen waren dazu geeignet, von einem unbefangenen Erklärungsempfänger als Herabwürdigung verstanden zu werden. Sie zielten geradezu auf diese Herabwürdigung ab. Es liegt daher eine Verletzung meiner Ehre nach §1330 Abs1 ABGB vor. In Bezug auf meine gezielt öffentlich ausgebreitete Schulbildung in Verbindung mit der Aussage, auf der 'Suche nach [meiner] Qualifikation' zu sein, ist auch eine Verletzung des Grundrechtes auf Datenschutz und des Privat- und Familienlebens gegeben.

3.1.3. Verletzung hinsichtlich Beschwerdepunkt 3: 'Hauptschule, B-Zug'

Auf die Spitze trieb es Dr. Krisper, als sie in der nächsten Fragerunde erneut auf meine Schulbildung zurückkam und die unter [I.4] dargestellten Äußerungen tätigte.

Nach der Judikatur des OGH können auch in Frageform aufgestellte Behauptungen ('Gymnasium Villach oder nicht doch Hauptschule B-Zug Villach?') Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen sein. [OGH 24.10.2019, 6 Ob 117/19b; RIS-Justiz RS0031675 (T5).] Wie eine Äußerung in ihrem sachlichen Kern zu verstehen ist, hängt vom Gesamteindruck des unbefangenen Durchschnittsadressaten ab. [OGH 26.09.2018, 6 Ob 141/18f; 25.11.2020, 6 Ob 101/20a; vgl auch RIS-Justiz RS0043590.] Der persönliche Angriff von Dr. Krisper, der als Frage getarnt war, enthält in seinem Kern folgende, ohne jedes Tatsachensubstrat getätigte Aussagen:

?    Ich wäre bestenfalls dazu befähigt, die Hauptschule, B-Zug zu besuchen.

?    Ich sei insgesamt unglaubwürdig, denn ich hätte in meinem Lebenslauf wahrheitswidrig angegeben, das Gymnasium und nicht die Hauptschule B-Zug besucht zu haben.

Was die für eine Abgeordnete unwürdige Unterstellung, eine seit einem Jahrzehnt unternehmerisch tätige Auskunftsperson, die unter zwei Ministern als Aufsichtsrätin in einem Staatsunternehmen tätig war, sei bestenfalls fähig, eine Hauptschule B-Zug zu besuchen, mit dem Verfahrensgegenstand zu tun haben könnte, bleibt unerfindlich.

An dieser Stelle: Dr. Krisper hat ihrem eigenen Lebenslauf zufolge unter anderem in der Menschenrechtsabteilung im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und für Kommissionen des Menschenrechtsrates gearbeitet. Von Jänner 2009 bis zu ihrer Angelobung im Nationalrat im November 2017 arbeitete sie nach ihrem Lebenslauf als Menschenrechtsexpertin beim Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte in Wien. […] Dr. Krisper selbst ist also der beste Beweis dafür, dass weit zurückliegende Lebenslaufstationen nichts aussagen über aktuelle Qualifikationen. Denn hätten die zurückliegenden, in ihrem Lebenslauf dargestellten (Menschenrechts-) Stationen Einfluss auf aktuelle Qualifikationen und Verhaltensweisen von Dr. Krisper, dann wäre die zitierte herabwürdigende und beleidigende 'Frage' von der ehemaligen Menschenrechtsexpertin Dr. Krisper wohl keinesfalls gestellt worden.

Mit der nachgestreuten Behauptung, es gehe 'um (meine) Glaubwürdigkeit', versuchte Dr. Krisper den Eindruck zu vermitteln, sie wisse etwas, was die Öffentlichkeit (in Form der anwesenden Journalisten, für die sie, wie sie selbst sagte, diese Fragen stellte) nicht weiß. Sie tat bewusst und vor allem tatsachenwidrig so, als hätte ich im Lebenslauf gelogen und sei von ihr dabei ertappt worden. Der (über eine simple Google Recherche leicht zu erforschende) Umstand, dass die Unterteilung der Hauptschule in zwei Züge in den frühen 80er-Jahren abgeschafft wurde, es zum Zeitpunkt meiner Gymnasialzeit die 'Hauptschule B-Zug' also gar nicht mehr gab, macht deutlich: entgegen der Behauptung von Dr. Krisper ging es ihr nicht um meine Glaubwürdigkeit, sondern Dr. Krisper wollte mich (öffentlich und boshaft) beleidigen.

Den Wahrheitsbeweis, soweit dieser überhaupt rechtlich zulässig wäre, kann Dr. Krisper nicht erbringen. Hauptschule B-Zug gab es zum Zeitpunkt meiner Schulausbildung nicht mehr. Die (unwahre) Äußerung von Dr. Krisper, ich hätte nur die Hauptschule – und dort den B-Zug – besucht und ich würde bei Angaben in meinem Lebenslauf lügen, weswegen ich nicht glaubwürdig wäre, verletzt mich in meiner Ehre (§1330 Abs1 ABGB) und in meinem wirtschaftlichen Ruf (§1330 Abs2 ABGB) sowie in meinem Grundrecht auf Datenschutz und auf Privatleben.

3.1.4. Verletzung hinsichtlich Beschwerdepunkt 4

Und letztlich verletzte Dr. Krisper mit der unmittelbar auf meine Feststellung, dass es keine Zahlungen an Politiker gab, folgenden Frage 'Haben Sie Stillhalteabkommen mit Personen aus Ihrem Umfeld abgeschlossen, um für sich zu gewährleisten, dass diese, falls sie [Anm: also diese dritten Personen] Wahrnehmungen über Zahlungen an Politiker, wenn auch indirekt, durch Sie haben, nicht reden dürfen?' und der oftmaligen Wiederholung der Frage nach Stillhalteabkommen meine Ehre, mein Grundrecht auf Privatleben und meinen wirtschaftlichen Ruf.

Auch zu diesem weiteren Themenkomplex hat sich Dr. Krisper mir gegenüber in einer Art verhalten, wie ich es mir als gesetzestreuer Bürger dieses Staates nicht gefallen lassen muss. Ich wurde, wie schon eingangs erwähnt, von Beginn an von verschiedenen Abgeordneten immer und immer wieder gefragt, ob der *****-Konzern Bargeld oder Spenden an Parteien bezahlt hätte. Ich habe diese Fragen, auch gegenüber Dr. Krisper, entschieden verneint. [Siehe zB Protokoll S 21 f, 36.]

Dennoch wurde ich nach all diesen immer gleichlautenden Antworten, die ich unter Wahrheitspflicht gegeben habe, von Dr. Krisper gefragt, ob ich Stillschweigevereinbarungen mit dritten Personen abgeschlossen habe, um die Übergabe von Bargeld an Politiker durch mich oder mein Umfeld zu verschleiern. Dr. Krisper ging also völlig unbeeindruckt von allen bisherigen Verfahrensergebnissen und von meinen Aussagen nach wie vor von solchen Zahlungen als aus ihrer Sicht unumstößliche Tatsache aus. Dies verstößt unzweifelhaft gegen §41 Abs2 letzter Satz VO-UA. Ihre Frage unterstellt mir aber nicht nur strafbare Zahlungen, sie unterstellt auch, ich hätte die zahlreichen Male gelogen, in denen ich die Frage nach Parteispenden davor verneint habe.

Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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