RS Vwgh 2021/7/21 Ra 2021/13/0080

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Veröffentlicht am 21.07.2021
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Index

L37302 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe Ortsabgabe Gästeabgabe Kärnten
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §26 Abs1
ZweitwohnsitzabgabeG Krnt 2006 §2 Abs3

Rechtssatz

Unter dem "Innehaben" einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über diese Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen. Es ist dabei nicht entscheidend, in welchem zeitlichen Ausmaß eine Wohnung tatsächlich genutzt wird (vgl. VwGH 5.3.2020, Ra 2019/15/0145).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021130080.L02

Im RIS seit

05.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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