Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §52Beachte
Rechtssatz
Bei der Zuordnung von Punktewerten zu den einzelnen Bewertungskriterien, somit bei der Ermittlung des jeweils konkreten Funktionswertes, und bei der Umrechnung der den einzelnen Kriterien zugeordneten Punktewerte in eine Gesamtpunkteanzahl anhand einer im Gutachten näher darzustellenden rechnerischen Operation, handelt es sich um eine - auf sachverständiger Ebene zu lösende - Sachfrage und nicht um eine Rechtsfrage (vgl. VwSlg. 16.073 A/2003; VwGH 29.3.2012, 2008/12/0123).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020120051.L03Im RIS seit
06.05.2022Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022