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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §201 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/15/0078 E 18. Juni 2020 RS 1 (hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Für den Fall, dass sich die bekannt gegebene Selbstberechnung als richtig erweist, darf keine Festsetzung der Abgabe erfolgen. Der Antrag auf Festsetzung ist abzuweisen (vgl. VwGH 18.9.2013, 2010/13/0133).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021130111.L03Im RIS seit
28.01.2022Zuletzt aktualisiert am
31.01.2022