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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/12/0064 B 14. Jänner 2020 RS 2 (hier ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
Für die Frage, ob eine schriftliche Erklärung iSd § 15 Abs. 1 oder § 236b bzw. § 236d BDG 1979 des Beamten seine Versetzung in den Ruhestand herbeigeführt hat oder nicht, ist ausschließlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des in der Erklärung genannten Ruhestandsversetzungstermines (bzw. in Ermangelung der Nennung eines Termins der dem Zeitpunkt der Erklärung folgende Monatsletzte) maßgeblich. Eines konstitutiven, also rechtsgestaltenden Bescheides der Dienstbehörde bedurfte es für den Eintritt dieser Rechtsfolge nicht (vgl. VwGH 25.10.2016, Ro 2016/12/0023).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020120040.L02Im RIS seit
05.11.2021Zuletzt aktualisiert am
05.11.2021