Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Rechtssatz
Das VwG hat seine Kognitionsbefugnis insoweit überschritten, als es nicht bloß die Feststellung des Vorliegens einer Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung für einen konkreten Zeitraum, sondern erstmals auch in der Unfallversicherung ausgesprochen hat. Eine diesbezügliche Feststellung war nicht Inhalt des Spruchs des bekämpften Bescheids und daher auch nicht Sache des Beschwerdeverfahrens (vgl. VwGH 8.5.2018, Ro 2018/08/0011). Folglich war das VwG für eine solche von den sonstigen Aussprüchen trennbare Entscheidung funktionell nicht zuständig (vgl. VwGH 28.5.2019, Ra 2016/22/0011).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2017080006.J02Im RIS seit
05.11.2021Zuletzt aktualisiert am
05.11.2021