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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 2002 §73Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/07/0118 E 21. November 2012 VwSlg 18524 A/2012 RS 3Stammrechtssatz
§ 73 AWG 2002 spricht vom "Verpflichteten". An ihn ist der Behandlungsauftrag zu erteilen. Für ihn besteht aber auch bereits vorher die Pflicht, den gesetzwidrigen Zustand zu beseitigen. Es liegt daher auch schon vor der Erlassung des Behandlungsauftrags eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020050128.L02Im RIS seit
05.11.2021Zuletzt aktualisiert am
05.11.2021