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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienNorm
BauO Wr §57Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2016/05/0015 E 21. November 2017 RS 1Stammrechtssatz
Eine im Zusammenhang mit einer Bauplatzbewilligung verfügte Abtretung einer Grundfläche in das öffentliche Gut ist eine Enteignung (Hinweis VfSlg. 15.096/1998).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020050015.L01Im RIS seit
05.11.2021Zuletzt aktualisiert am
05.11.2021