RS OGH 2021/9/29 13Os89/21v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.2021
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Norm

StPO §467 Abs2
StPO §467 Abs3

Rechtssatz

Auch wenn das Berufungsgericht einzelne Nichtigkeitsgründe ohne deren deutliche und bestimmte Bezeichnung nicht berücksichtigen kann (§ 467 Abs 2 StPO), zieht die (rechtzeitige) bloße Erklärung, die Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe zu ergreifen (§ 464 Z 1 StPO), die Rechtsvermutung des § 467 Abs 3 StPO zugunsten des Angeklagten nach sich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133774

Im RIS seit

08.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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