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AbgabenverfahrenNorm
BAO §28Rechtssatz
Bei Unterscheidung einer Ankaufsphase und einer Verkaufsphase rechtfertigen auch die in der Verkaufsphase durchgeführten Verkäufe die Annahme eines weiterhin bestehenden Gewerbebetriebes, weil als "gewerblicher Händler" auch derjenige angesehen werden muß, der in größerem Umfang Waren kauft, um sie später bei sich bietender Gelegenheit an verschiedene Interessenten mit Gewinn zu verkaufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984140077.X05Im RIS seit
04.11.2021Zuletzt aktualisiert am
04.11.2021