Index
AbgabenverfahrenNorm
BAO §28Rechtssatz
Ob nun die Vermögensnutzung oder die Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach demobjektiven Gesamtbild des jeweiligen Falles zu lösen ist. Dabei ist in Rechnung zu stellen, daß Grundstücke bei den bestehenden Verhältnissen auf dem Grundstücksmarkt und unter Bedachtnahme auf ihren meist verhältnismäßig hohen Preis nur in beschränktem Maße umsetzbar sind und daher schon nach der Natur der Sache nur unregelmäßig und in einer verhältnismäßig geringen Zahl von Fällen erworben und abgesetzt werden können. Daraus folgt zugleich die Notwendigkeit einer über den Veranlagungszeitraum hinausgehenden mehrjährigen Betrachtung (Hinweis E 17.9.1974, 359/74, E 7.11.1978, 727/76, VwSlg 5313 F/1978).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984140077.X04Im RIS seit
04.11.2021Zuletzt aktualisiert am
04.11.2021