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AbgabenverfahrenNorm
BAO §28Rechtssatz
Grundstückhandel kann auch gegeben sein, wenn zwischen Ankauf und Verkauf der Grundstücke ein längerer Zeitraum liegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984140077.X03Im RIS seit
04.11.2021Zuletzt aktualisiert am
04.11.2021