Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §68 Abs1Rechtssatz
Verfahren über Verlängerungsanträge auf Erteilung von Aufenthaltstiteln sind gemäß § 25 Abs. 2 NAG 2005 formlos einzustellen, wenn eine Aufenthaltsbeendigung in Rechtskraft erwächst. Eine Fortsetzung des Verfahrens ist - im Gleichklang mit § 10 Abs. 1 NAG 2005 - nur im Fall einer ex tunc wirkenden Aufhebung vorgesehen (vgl. VwGH 30.9.2014, Ro 2014/22/0035).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021170106.L02Im RIS seit
04.11.2021Zuletzt aktualisiert am
05.11.2021