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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §68 Abs1Rechtssatz
Ein Wiederaufleben des Aufenthaltstitels, der infolge Erlassung eines rechtskräftigen Aufenthaltsverbotes untergegangen ist, kommt iSd. § 10 Abs. 1 NAG 2005 nur im Fall der Aufhebung der aufenthaltsbeendenden Maßnahme durch ein Erkenntnis des VfGH oder des VwGH in Frage (vgl. VwGH 9.8.2018, Ra 2018/22/0045).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021170106.L01Im RIS seit
04.11.2021Zuletzt aktualisiert am
05.11.2021