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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
§ 27 Abs. 1 NAG 2005 sieht nicht vor, dass der vor dem Tod des Zusammenführenden beantragte Aufenthaltstitel durch einen gleichwertigen Aufenthaltstitel ersetzt werden könne.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021220136.L02Im RIS seit
04.11.2021Zuletzt aktualisiert am
04.11.2021