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DienstrechtNorm
BDG 1979 §10Rechtssatz
Die Vermeidung nicht unbeträchtlicher Kosten für Personalaufwand (hier: Wiederholung einer nicht bestandenen Dienstprüfung nach einigen Monaten) liegt iS des Art 126 b Abs 5 B-VG und stellt den Hintergrund für die in § 11 AusbildungsV des BM f Inneres geregelten Ausschließung von der Grundausbildung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985120005.X03Im RIS seit
03.11.2021Zuletzt aktualisiert am
03.11.2021