RS Vwgh 1985/9/9 85/12/0005

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Veröffentlicht am 09.09.1985
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Index

Dienstrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §10
B-VG Art126b Abs5
GrundausbildungsV Wachebeamte BMI 1978 §11

Rechtssatz

Die Vermeidung nicht unbeträchtlicher Kosten für Personalaufwand (hier: Wiederholung einer nicht bestandenen Dienstprüfung nach einigen Monaten) liegt iS des Art 126 b Abs 5 B-VG und stellt den Hintergrund für die in § 11 AusbildungsV des BM f Inneres geregelten Ausschließung von der Grundausbildung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985120005.X03

Im RIS seit

03.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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