RS Vwgh 1985/9/9 85/12/0005

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Veröffentlicht am 09.09.1985
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Index

Dienstrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §10

Rechtssatz

Sich nicht voll bewährende Beamte eines provisorischen Dienstverhältnisses sind vor der Erlangung einer unkündbaren Stellung von der Beamtenlaufbahn, für die sie sich nicht eigenen, auszuschließen (Hinweis E 26.9.1979, 1657/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985120005.X01

Im RIS seit

03.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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