RS Vwgh 2016/12/13 Ra 2016/09/0038

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Veröffentlicht am 13.12.2016
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §33 Z2
VStG §19
VwGVG 2014 §38

Rechtssatz

Dass einem rechtskräftigen Schuldspruch - in sachverhaltsmäßiger Hinsicht - eine andere Ausprägung der dem Beamten zur Last fallenden mangelnden Bedachtnahme auf die Erhaltung des Vertrauens der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zugrunde liegt als die erschwerend gewertete Vorstrafe, hindert die Annahme der Einschlägigkeit iSd § 33 Z. 2 StGB nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016090038.L03

Im RIS seit

03.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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