RS Vwgh 2021/10/7 Ra 2021/06/0109

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Veröffentlicht am 07.10.2021
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus

Norm

BStMG 2002 §10 Abs1
BStMG 2002 §11 Abs1
BStMG 2002 §20 Abs1
B-VG Art133 Abs4
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Punkt 3.4 der Mautordnung (Version 58), in dem die Besonderheiten bei Bezug einer Digitalen Vignette durch Unternehmer geregelt sind, sieht vor, dass der Unternehmer bei Bezug einer Digitalen Vignette seine Unternehmereigenschaft sowie den Bezug der Digitalen Vignette im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit zu bestätigen hat. Diese Bestimmung stellt ausschließlich auf die Unternehmereigenschaft ab; eine Differenzierung hinsichtlich der Rechtsform eines Unternehmens ist dieser Regelung nicht zu entnehmen. Darüber hinaus hat der Unternehmer auch zu bestätigen, die Vignette für seine unternehmerische Tätigkeit zu erwerben. Insofern ist die Rechtslage klar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021060109.L01

Im RIS seit

03.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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