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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BStMG 2002 §10 Abs1Rechtssatz
Punkt 3.4 der Mautordnung (Version 58), in dem die Besonderheiten bei Bezug einer Digitalen Vignette durch Unternehmer geregelt sind, sieht vor, dass der Unternehmer bei Bezug einer Digitalen Vignette seine Unternehmereigenschaft sowie den Bezug der Digitalen Vignette im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit zu bestätigen hat. Diese Bestimmung stellt ausschließlich auf die Unternehmereigenschaft ab; eine Differenzierung hinsichtlich der Rechtsform eines Unternehmens ist dieser Regelung nicht zu entnehmen. Darüber hinaus hat der Unternehmer auch zu bestätigen, die Vignette für seine unternehmerische Tätigkeit zu erwerben. Insofern ist die Rechtslage klar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021060109.L01Im RIS seit
03.11.2021Zuletzt aktualisiert am
03.11.2021