RS Vwgh 2021/10/7 Ra 2021/06/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.2021
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §26a Z1 idF 2020/I/042

Rechtssatz

Eine unterbliebene Verständigung steht der Wirksamkeit der Zustellung nach § 26a Z 1 ZustG nicht entgegen (vgl. VwGH 16.11.2020, Ra 2020/09/0058); dies gilt umso mehr für den Fall, dass der Empfänger zum Zeitpunkt der Zustellung an der Abgabestelle anwesend war und somit rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021060100.L01

Im RIS seit

03.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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