RS Lvwg 2021/7/5 LVwG-AV-876/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

05.07.2021

Norm

GewO 1994 §74 Abs2
GewO 1994 §77
GewO 1994 §81

Rechtssatz

Eine Wertminderung des Grundstückes durch Lichtentzug stellt kein im gewerbebehördlichen Verfahren dem Nachbarn zustehendes subjektiv-öffentliches Recht dar bzw kann die Möglichkeit einer bloßen Minderung des Verkehrswertes eines Grundstückes nicht als Gefährdung des Eigentums im Sinne des § 74 Abs 2 Z 1 GewO gewertet werden.

Schlagworte

Gewerberecht; Betriebsanlage; Änderung; gewerbebehördliche Genehmigung; Einwendungen; Wertminderung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.876.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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