Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
05.07.2021Norm
GewO 1994 §74 Abs2Rechtssatz
Eine Wertminderung des Grundstückes durch Lichtentzug stellt kein im gewerbebehördlichen Verfahren dem Nachbarn zustehendes subjektiv-öffentliches Recht dar bzw kann die Möglichkeit einer bloßen Minderung des Verkehrswertes eines Grundstückes nicht als Gefährdung des Eigentums im Sinne des § 74 Abs 2 Z 1 GewO gewertet werden.
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsanlage; Änderung; gewerbebehördliche Genehmigung; Einwendungen; Wertminderung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.876.001.2020Zuletzt aktualisiert am
29.10.2021