Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Verschiebung von BeschlussfassungenRechtssatz
Zu der vom Antragsteller zum Vergleich ins Treffen geführten verschobenen Beschlussfassung zu TOP 25a der Tagesordnung der ZA-Sitzung vom 20. April 2021 ist klarzustellen, dass dieser Verschiebung eine vollkommen andere Situation zugrundlag als zu TOP 7 der ZA-Sitzung vom 23. März 2021. Bei TOP 25a der ZA-Sitzung vom 20. April 2021 handelte es sich lt. genehmigtem Protokoll dieser Sitzung um einen TOP, zu dem den ZA-Mitgliedern überhaupt keine Unterlagen vorlagen. Dagegen handelte es sich bei TOP 7 der ZA-Sitzung vom 23. März 2021 um einen Tagesordnungspunkt betreffend die Erhebung einer Beschwerde gegen einen Bescheid der PVAB in einer Angelegenheit, die den ZA-Mitgliedern in allen Aspekten bereits seit langem im Detail bekannt war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A19.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
28.10.2021