RS Pvak 2021/6/14 A19-PVAB/21

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.06.2021
beobachten
merken

Norm

PVG §22 Abs4
PVGO §1
PVGO §5
PVGO §11

Schlagworte

Verschiebung von Beschlussfassungen

Rechtssatz

Zu der vom Antragsteller zum Vergleich ins Treffen geführten verschobenen Beschlussfassung zu TOP 25a der Tagesordnung der ZA-Sitzung vom 20. April 2021 ist klarzustellen, dass dieser Verschiebung eine vollkommen andere Situation zugrundlag als zu TOP 7 der ZA-Sitzung vom 23. März 2021. Bei TOP 25a der ZA-Sitzung vom 20. April 2021 handelte es sich lt. genehmigtem Protokoll dieser Sitzung um einen TOP, zu dem den ZA-Mitgliedern überhaupt keine Unterlagen vorlagen. Dagegen handelte es sich bei TOP 7 der ZA-Sitzung vom 23. März 2021 um einen Tagesordnungspunkt betreffend die Erhebung einer Beschwerde gegen einen Bescheid der PVAB in einer Angelegenheit, die den ZA-Mitgliedern in allen Aspekten bereits seit langem im Detail bekannt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A19.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten