RS Pvak 2021/6/18 A16-PVAB/21

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Veröffentlicht am 18.06.2021
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Norm

PVG §22 Abs1
PVG §22 Abs3
PVG §22 Abs4

Schlagworte

Abwesenheit des DA; Abwesenheit des DA-Vorsitzenden; Verhinderung an der Ausübung seiner Funktion; Vertretung; Weiterführung der Geschäfte des DA

Rechtssatz

Dass der DA-Vorsitzende trotz der Verhinderung auch seines Stellvertreters für keine ordnungsgemäße Vertretung während der Zeit seiner Abwesenheit sowie die Weiterführung der Geschäfte Sorge getragen hat und die im Funktionspostkasten des DA eingelangten Poststücke erst nach seiner Rückkehr vom Urlaub von ihm ihrer Erledigung zugeführt wurden, ist dem DA als Kollegialorgan zuzurechnen und belastet die Geschäftsführung des DA mit Gesetzwidrigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A16.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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